Montag, 18. März 2013

Cui bono?



Im Jahr 2009 habe ich nachfolgenden Beitrag geschrieben, der mit dem Experiment „Zypern“  an neuer Aktualität gewinnt. Geht es doch darum, nicht mit den Steuern der Bürger des Euro-Raumes die  Schwarzgeldkonten von Russen und anderen Geldwäschern in zyprischen Banken zu retten,
  
1.
Was der Staat bisher zur Rettung der Banken unternommen hat, kann erst dann beschrieben werden, wenn wir die üblichen Schritte bei einer Kreditaufnahme darstellen:
  1. Der Staat nimmt einen Bankkredit, womit in der Bankbilanz eine Forderung gegen den Staat verbucht wird.
  2. Dieser Forderung gegenüber steht in einem (technisch so nicht verbuchten) ersten Schritt eine  Verbindlichkeit der Bank gegenüber dem Staat.
  3. In der Regel gibt der Staat diese Verbindlichkeit der Bank (Forderung der Nichtbank = Geld)  an jemanden zur Bezahlung einer von ihm gekauften Leistung weiter. In der Bankbilanz steht also der Kreditforderung an den Staat eine Verbindlichkeit gegenüber einem Unternehmen oder Lohnempfänger.

2.
Im oben angesprochenen Fall, in dem nun aber die Bank dieses Geld vom Staat überwiesen bekommt, heißt das nicht anderes als die Weitergabe der Forderung gegen die Bank an die Bank. Die Bank hält nun eine Forderung gegen sich selbst, womit ihre Verbindlichkeit auch zu einer Verbindlichkeit gegenüber sich selbst wird. Das nun aber saldiert zu Null.
Summa summarum werden damit auf der Aktivseite der Banken schlechte Forderungen (gegen pleite gegangene Schuldner) gegen gute Forderungen (gegen den Staat) ausgetauscht.

3.
Mit diesem „leeren“ Kredit kann somit die Bank, die mit faulen Krediten in eine Schieflage geraten ist, die Bilanz wieder in die Waage bringen.  Da aber bei dieser Kreditaufnahme keine Forderung gegen die Bank, also Geld, entsteht, ist auch keine Tilgung  des Leerkredits solange möglich, als nicht ein Forderungsverzicht vorliegt. Dies aber ist nur dann möglich, wenn das Eigenkapital reduziert wird  oder geringer verbessert wird.  Dieser Weg aber war wegen zu wenig Eigenkapital nicht gangbar

4.
Mit Hilfe und auf Kosten des Staates wurden und werden die Geschäftsbanken zu sicheren Horten für das Geld gemacht.  Damit werden nun aber nicht nur die Einkommen und Ersparnisse der „kleinen Leute“ gesichert. Es profitieren davon auch all die, welche in der Vergangenheit bewusst oder unbewusst  durch Umgehung oder trickreiche Auslegung der gesetzlichen Vorschriften mit windigen Geschäften ihren Reibach gemacht haben. Es ist eine Sicherung des Bestandes, der auf der linken Seite der Bankenbilanz steht, damit die auf der rechten Seite verbuchten Geldforderungen gegen die Bank in ihrem Bestand gesichert sind. 

5.
Trotz der astronomischen Verschuldung des Staates kommt  es aber zu keiner über diesen Bestand hinausgehenden Mehrung von Geldvermögen mit den unterschiedlichen Fristigkeiten, damit aber auch von Geld in Form täglich fälliger Guthaben (Buchgeld).  Und damit  zu keiner Mehrung von Nachfrage und von Arbeitsplätzen.
Es ist vielmehr zu fürchten, dass gerade das Gegenteil der Fall ist. Die vom Staat  stabilisierten Banken werden zu Horten für das vorhandene Geldvermögen. Und dieses wird in Zeiten der Ungewissheit hinsichtlich der Zukunft auch im Bestand gesichert, solange ein Eingriff in die Bankenbilanz nur auf der linken Seite, der Aktivseite, erfolgt. Investitionen in die Realwirtschat werden so erfolgreich verhindert.

6.
Ein Eingriff auch in die rechte Seite, die Passivseite, ist unumgänglich. Und vielleicht auch besser zu begründen als der auf der linken Seite, wo das Vermögen der Banken steht. Rechts stehen ja auch die aus den windigen Geschäften stammenden Geldvermögen des Bankenpublikums. Diese in ihrem Bestand zu sichern, bedeutet im Umkehrschluss auch einen verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentum all jener heute und in Zukunft, die diese Schulden aufgelastet bekommen. Eine Verkürzung der rechten Seite ist daher geboten und unumgänglich, sollen nicht all die Schulden, die der Staat und damit alle heutigen und zukünftigen Steuerzahler zu bedienen haben, auch – und vielleicht vor allem - in die  Sicherung von eher zweifelhaft erworbenen Vermögens fließen.

7.
Da nun aber all dieses Geldvermögen  in einen Sack  gefüllt wurde, und das  „gute“   vom „schlechten“ nicht zu unterscheiden ist und so nicht separiert werden kann, werden die Maßnahmen auch von allen zu tragen sein.  Dabei ist zu bedenken, dass ohne diese Eingriffe die ganze Geldwirtschaft gekippt wäre und alles Geld – auch das der Mindestrentnerin  - nicht mehr existiert hätte. Und unser auf einen hohen zivilisatorischen Sockel ruhendes und von allen als Selbstverständlichkeit angesehene  Alltagsleben zusammengebrochen wäre.

8.
Die Politik wird also nicht darum hinwegkommen, auch geeignete Maßnahmen für die Kürzung der  rechten Seite der Bilanz – der Geldvermögen  der Nichtbanken – durchzusetzen. Wobei dies ebenso eine „einseitige“ Maßnahme ist, so wie oben abgehandelt. Dieser Schuldenschnitt ist damit aber auch die einzige Möglichkeit, die vom Staat mit von Außen zugeführten "falschem" Geld getroffene Verschuldung  wieder abzubauen.

9.
Die bislang getroffenen Maßnahmen gehen zu Lasten der Realwirtschaft, der Arbeitsplätze und der Arbeitseinkommen alleine schon dadurch, dass die so gestützten Banken zu einem sicheren Hort für das Geldvermögen werden, anstatt dass dieses investiert wird.