GELD Aus Zypern lernen [akteGELD(12)]
ERNST DORFNER, Beiträge zur Geldgesellschaft & Geldwirtschaft
Dienstag, 2. April 2013
Montag, 18. März 2013
Cui bono?
Im Jahr 2009
habe ich nachfolgenden Beitrag geschrieben, der mit dem Experiment
„Zypern“ an neuer Aktualität gewinnt.
Geht es doch darum, nicht mit den Steuern der Bürger des Euro-Raumes die Schwarzgeldkonten von Russen und anderen
Geldwäschern in zyprischen Banken zu retten,
1.
Was der Staat bisher zur Rettung der Banken
unternommen hat, kann erst dann beschrieben werden, wenn wir die üblichen
Schritte bei einer Kreditaufnahme darstellen:
- Der Staat nimmt einen Bankkredit, womit in der Bankbilanz eine Forderung gegen den Staat verbucht wird.
- Dieser Forderung gegenüber steht in einem (technisch so nicht verbuchten) ersten Schritt eine Verbindlichkeit der Bank gegenüber dem Staat.
- In der Regel gibt der Staat diese Verbindlichkeit der Bank (Forderung der Nichtbank = Geld) an jemanden zur Bezahlung einer von ihm gekauften Leistung weiter. In der Bankbilanz steht also der Kreditforderung an den Staat eine Verbindlichkeit gegenüber einem Unternehmen oder Lohnempfänger.
2.
Im oben angesprochenen Fall, in dem nun aber die Bank
dieses Geld vom Staat überwiesen bekommt, heißt das nicht anderes als die Weitergabe der
Forderung gegen die Bank an die Bank.
Die Bank hält nun eine Forderung gegen sich selbst, womit ihre Verbindlichkeit
auch zu einer Verbindlichkeit gegenüber sich selbst wird. Das nun aber saldiert
zu Null.
Summa summarum werden damit auf der Aktivseite der
Banken schlechte Forderungen (gegen pleite gegangene Schuldner) gegen gute
Forderungen (gegen den Staat) ausgetauscht.
3.
Mit diesem „leeren“ Kredit
kann somit die Bank, die mit faulen Krediten in eine Schieflage geraten ist,
die Bilanz wieder in die Waage bringen. Da
aber bei dieser Kreditaufnahme keine Forderung gegen die Bank, also Geld,
entsteht, ist auch keine Tilgung des
Leerkredits solange möglich, als nicht ein Forderungsverzicht vorliegt. Dies
aber ist nur dann möglich, wenn das Eigenkapital reduziert wird oder geringer verbessert wird. Dieser Weg aber war wegen zu wenig
Eigenkapital nicht gangbar
4.
Mit Hilfe und auf Kosten des
Staates wurden und werden die Geschäftsbanken zu sicheren Horten für das Geld
gemacht. Damit werden nun aber nicht nur
die Einkommen und Ersparnisse der „kleinen Leute“ gesichert. Es profitieren
davon auch all die, welche in der Vergangenheit bewusst oder unbewusst durch Umgehung oder trickreiche Auslegung der
gesetzlichen Vorschriften mit windigen Geschäften ihren Reibach gemacht haben.
Es ist eine Sicherung des Bestandes, der auf der linken Seite der Bankenbilanz
steht, damit die auf der rechten Seite verbuchten Geldforderungen gegen die
Bank in ihrem Bestand gesichert sind.
5.
Trotz der astronomischen
Verschuldung des Staates kommt es aber
zu keiner über diesen Bestand hinausgehenden Mehrung von Geldvermögen mit den
unterschiedlichen Fristigkeiten, damit aber auch von Geld in Form täglich
fälliger Guthaben (Buchgeld). Und
damit zu keiner Mehrung von Nachfrage
und von Arbeitsplätzen.
Es ist vielmehr zu fürchten,
dass gerade das Gegenteil der Fall ist. Die vom Staat stabilisierten Banken werden zu Horten für
das vorhandene Geldvermögen. Und dieses wird in Zeiten der Ungewissheit
hinsichtlich der Zukunft auch im Bestand gesichert, solange ein Eingriff in die
Bankenbilanz nur auf der linken Seite, der Aktivseite, erfolgt. Investitionen
in die Realwirtschat werden so erfolgreich verhindert.
6.
Ein Eingriff auch in die
rechte Seite, die Passivseite, ist unumgänglich. Und vielleicht auch besser zu
begründen als der auf der linken Seite, wo das Vermögen der Banken steht.
Rechts stehen ja auch die aus den windigen Geschäften stammenden Geldvermögen
des Bankenpublikums. Diese in ihrem Bestand zu sichern, bedeutet im
Umkehrschluss auch einen verfassungswidrigen Eingriff in das Eigentum all jener
heute und in Zukunft, die diese Schulden aufgelastet bekommen. Eine Verkürzung
der rechten Seite ist daher geboten und unumgänglich, sollen nicht all die
Schulden, die der Staat und damit alle heutigen und zukünftigen Steuerzahler zu
bedienen haben, auch – und vielleicht vor allem - in die Sicherung von eher zweifelhaft erworbenen
Vermögens fließen.
7.
Da nun aber all dieses
Geldvermögen in einen Sack gefüllt wurde, und das „gute“
vom „schlechten“ nicht zu unterscheiden ist und so nicht separiert werden kann,
werden die Maßnahmen auch von allen zu tragen sein. Dabei ist zu bedenken, dass ohne diese Eingriffe
die ganze Geldwirtschaft gekippt wäre und alles Geld – auch das der Mindestrentnerin - nicht mehr existiert hätte. Und unser auf
einen hohen zivilisatorischen Sockel ruhendes und von allen als
Selbstverständlichkeit angesehene
Alltagsleben zusammengebrochen wäre.
8.
Die Politik wird also nicht
darum hinwegkommen, auch geeignete Maßnahmen für die Kürzung der rechten Seite der Bilanz – der
Geldvermögen der Nichtbanken –
durchzusetzen. Wobei dies ebenso eine „einseitige“ Maßnahme ist, so wie oben
abgehandelt. Dieser Schuldenschnitt ist damit aber auch die einzige Möglichkeit, die vom Staat mit
von Außen zugeführten "falschem" Geld getroffene Verschuldung wieder abzubauen.
9.
Die bislang getroffenen
Maßnahmen gehen zu Lasten der Realwirtschaft, der Arbeitsplätze und der Arbeitseinkommen
alleine schon dadurch, dass die so gestützten Banken zu einem sicheren Hort für
das Geldvermögen werden, anstatt dass dieses investiert wird.
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